Schutz der Personendaten ist Vertrauenssache
Per 1. September 2023 ist in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) mit der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft. Weil der Schutz der Personendaten Vertrauenssache ist, ist dies auch für uns von zentraler Bedeutung. Wir im Ehrenkollegium nehmen Datenschutz sehr ernst – darauf kannst du dich verlassen.
1. Web-Auftritt
Unser Web-Auftritt ist Teil der Domain www.stb.ch.
Auf dieser Home-Page ist eine Datenschutzerklärung enthalten, die grundsätzlich auch den Internet-Inhalt des Ehrenkollegiums abdeckt.
2. Mitgliederverwaltung
Das Ehrenkollegium hat keine eigene Mitgliederverwaltung, sondern die STB-Geschäftsstelle verwaltet alle STB-Mitglieder mit der Software "ClubDesk". Es gelten die Datenschutz-Erklärung des STB-Verbandes.
3. Erhebungsblätter
Alle (neuen) Ehrenkollegiumsmitglieder werden gebeten, in einem Erhebungsblatt die persönlichen Aktivitäten und Leistungen im STB zu dokumentieren. Die inhaltlichen Angaben respektive die Abgabe dieses Erhebungsblattes ist freiwillig.
Diese Erhebungsblätter bilden eine einzigartige Dokumentation der Persönlichkeiten und damit der Geschehnisse im STB. Den abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen darf davon ausgegangen werden, dass die Ehrenkollegiumsmitglieder, die auf Grund ihrer besonderen Verdienste um den STB mit einer Goldenen Ehrennadel oder als Ehrenmitglied geehrt wurden und/oder dem STB über 50 Jahre die Treue gehalten haben, den STB entscheidend geprägt oder zumindest beeinflusst haben. Da diese Erhebungsblätter von den Ehrenkollegiumsmitgliedern selbst ausgefüllt werden (und mit eventuellen Beilagen wie Laudationen, Berichten, Medienerzeugnisse ergänzt sind), ergibt sich in der Gesamtheit eine herausragende Dokumentation über die entscheidenden Ereignissen des STB. Diese Sammlung bildet somit einen wichtigen Teil des STB-Archives.
Diese Erhebungsblätter werden, sofern vom Ehrenkollegiumsmitglied nicht ausdrücklich verneint, nicht nur während der Mitgliedschaft, sondern auch darüber hinaus (also auch über den Tod hinaus) aufbewahrt.
Diese Erhebungsblätter werden ausschliesslich innerhalb des STB verwendet. Eine Weitergabe an
Dritte kommt nur in speziellen Fällen und eventuell nur auszugsweise in Frage (z.B. wenn ein Ver-
band nach Daten zu einer Person fragt). In solchen Fällen wird beim entsprechenden Ehren-
kollegiumsmitglied das Einverständnis eingeholt, bei verstorbenen Mitgliedern entscheidet der
EK-Vorstand.
TP / Stand per EK-HV vom 18.04.2024